Wespen

 

Rechtliche Grundlagen

Wespen genießen durch die Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz. Werden Nester ohne Genehmigung zerstört oder umgesiedelt, kann es zu hohen Geldbußen kommen.Ist die Umsiedlung eines Wespennestes notwendig und nur eine Zerstörung sinnvoll, beantragen Sie dies bitte bei unserer zuständigen

Ansprechpartnerin  Frau Wurbs-Hiller bei der Unteren Naturschutzbehörde

Jutta Wurbs-Hiller
Kreis Kleve
Der Landrat
Abteilung 6.1
Zi.-Nr.: E.237
Tel.: 02821 85-428
Fax: 02821 85-700
EMail: jutta.wurbs-hiller@kreis-kleve.de

Gemäß §39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sind unsere Faltenwespen geschützt. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder sie „ohne vernünftigen Grund“ zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Bussgelder bis zu 10.000€ sind möglich.

Die Echten Wespen (Vespinae) sind eine Unterfamilie der Faltenwespen (Vespidae) mit weltweit 61 Arten. In Mitteleuropa kommen elf Arten der Echten Wespen vor, unter anderem die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe sowie die Hornisse.

Dabei sind nur einige wenige Arten sozial lebend. Die meisten Arten leben solitär, dort versorgt also ein Weibchen alleine ihre Brut; es werden keine Arbeiterinnen herangezogen.

Die sozial lebenden Echten Wespen, deren größte Vertreterin mit bis zu vier Zentimetern Körperlänge die Hornisse (Vespa crabro) ist, werden wissenschaftlich in drei Gruppen geteilt:

Allen drei Gruppen ist gemein, dass sie wie die Hummeln Sommerstaaten bilden.

Nur begattete junge Königinnen überdauern den Winter.

Eine einzelne Königin gründet im März/April (Hornissen erst ab Mitte Mai) nach der Winterruhe ihr Volk mit dem Bau der ersten Wabe – ein erstes Primärnest.

Die sozialen Wespen bauen die Waben aus gesammeltem Holz.

Sie bilden einjährige Nester.

Ein altes Nest wird nicht wieder verwendet.

Sie hängen als Etagen übereinander, wobei die Larven kopfüber in den unten offenen Zellen hängen.

Lediglich 8 von 10.000 Königinnen gründen am Ende erfolgreich ein Nest