Hornissen
„Europäische“ HORNISSE Vespa crabro Bild s.u.
„Asiatische“ HORNISSE Vespa velutina nigrithorax Bild s.u.
Rechtliche Grundlagen
Hornissen genießen durch die Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz. Werden Nester ohne Genehmigung zerstört oder umgesiedelt, kann es zu hohen Geldbußen kommen.
Ist die Umsiedlung eines Hornissennestes notwendig und nur eine Zerstörung sinnvoll, beantragen Sie dies bitte bei unserer zuständigen
Ansprechpartnerin Frau Wurbs-Hiller bei der Unteren Naturschutzbehörde
Jutta Wurbs-Hiller
Kreis Kleve
Der Landrat
Abteilung 6.1
Zi.-Nr.: E.237
Tel.: 02821 85-428
Fax: 02821 85-700
EMail: jutta.wurbs-hiller@kreis-kleve.de
Sie ist bei entsprechenden Problemen oder geplanten Eingriffen immer und zuerst zu kontaktieren und weist Ihnen, wenn notwendig, eine*n Expert*in vor Ort zu.
Dies trifft auch bei Wespenthemen zu.
FAQ: Hornissen stehen unter Naturschutz
Wie gefährlich ist eine Hornisse?
Hornissen sind zwar groß, dafür aber genauso friedlich wie Hummeln. Sie stechen nur sehr selten und ihr Stich ist entgegen aller Behauptungen nicht gefährlicher als ein Wespen- oder Bienenstich. Hornissen jagen Insekten und haben vor allem ihre Artverwandten, die Wespen, zum Fressen gern. Sie interessieren sich nicht für Kuchen, Limonade oder Eis.
Ist die Hornisse geschützt?
Ja. Hornissen gehören sogar zu den besonders geschützten Arten laut Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit §20f Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie dürfen weder getötet noch gestört werden. Außerdem ist es verboten, ihre Nester eigenmächtig zu zerstören oder zu entfernen.
Warum stehen Hornissen unter Artenschutz?
Hornissen stehen unter Artenschutz, weil ihr Bestand gesunken ist. Außerdem sind diese Insektenjäger nützliche Schädlingsvertilger.
Quelle: Stehen Hornissen unter Naturschutz? – Bußgeldkatalog 2022 (bussgeldkatalog.org)
Asiatische HORNISSE Vespa velutina nigrithorax
Diese Hornisse ist von besonderem Interesse. Wie der Name schon sagt, ist dies eine invasive Art und somit eine zu bekämpfende Hornissenart gemäß EU Verordnung Nr. 1143/2014.
Sie sind den zuständigen Behörden zu melden.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, müssen die Nester vernichtet werden.
Für die Imker ist sie eine Bedrohung ihrer Völker, da sie sich gern und überwiegend von Honigbienen ernährt.
Die Nester werden gern in Baumwipfeln gebaut und sind kugelrund.
Im Gegensatz zu der
Japanischen Riesenhornisse Vespa mandarinia, die gern beide in der Presse miteinander verwechselt werden.